Teilnahmebedingungen

Die maxx Vorteilswelt ist ein Service der MAXX Direct Service AG, Verwaltungsrätin: Susann Blumer, Sitz: Roseneggweg 10 in CH-8866 Ziegelbrücke, Handelsregister: Kanton Galrus, CHE-186.113.101 HR/ MWST (im Folgenden MAXX).

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MAXX bestimmen den Inhalt der Rechtsbeziehungen der Beteiligten untereinander und werden durch die Internet-Teilnahmebedingungen des Lotto Rheinland-Pfalz (einsehbar unter: https://www.lotto-rlp.de/imperia/md/content/pfe-rlp/teilnahmebedingungen_ lotto_6aus49.pdf) sowie durch gesetzliche Bestimmungen und gegebenenfalls individualvertragliche Regelungen ergänzt. Dies gilt insbesondere für das Verhältnis

 

a) der Mitglieder einer Tippgemeinschaft untereinander,

b) des einzelnen Mitglieds der Tippgemeinschaft oder der Tippgemeinschaft zu der MAXX

c) der MAXX zu den von ihr beauftragten juristischen und natürlichen Personen und staatlichen Stellen.

 

1. Mitspiel

 

MAXX vermittelt zu den nachstehenden Bedingungen den Abschluss von Verträgen zwischen den einzelnen Mitgliedern einer Tippgemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

 

Das Mindestalter für ein Mitspiel beträgt 18 Jahre. Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig.

 

Die Vertragsbeziehungen zwischen der MAXX und dem Mitspieler kommen durch die Annahme der mündlichen Erklärung des Mitspielers durch die MAXX zu Stande. Der Mitspieler erhält seine persönliche Teilnahmebestätigung inklusive der Teilnahmebedingungen durch die MAXX übersandt.

 

Der Mitspieler bildet mit weiteren 128 Personen eine Tippgemeinschaft und erwirbt entsprechend einen Anspruch auf einen von 129 Anteilen des Gesamtgewinns einer Tippgemeinschaft, wenn sein Mitspielbeitrag (Einsatz) am Tag des Einzahlungsschlusses unwiderruflich auf einem Konto der MAXX gutgeschrieben ist und MAXX die Teilnahme am Mitspiel bestätigt hat. Einzahlungsschluss für das Mitspiel ist 14 Tage vor der ersten Lottospielung des Teilnahmemonats.

 

Das Mitspiel umfasst jeweils die in einen Kalendermonat fallenden vier bzw. fünf amtlichen Ausspielungen beim Lotto am Samstag und Lotto am Mittwoch und die Einzelreihenspiele je nach vereinbarten Dienstleistungsumfang (Spielzeitraum).

 

Die Übergabe bzw. Übersendung der persönlichen Bestätigung zum Mitspiel basiert aufgrund der durch den Mitspieler gemachten Angaben bei seiner Anmeldung. Jede Übersendung der Unterlagen beruht auf der Genehmigung und dem ausdrücklichen Wunsch des Mitspielers.

 

2. Vertretung und Vollmacht

 

MAXX wird bevollmächtigt, im Namen eines jeden Mitspielers

a) Gesellschaftsverträge zur Gründung einer Tippgemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und

b) Geschäftsbesorgungsverträge zwischen dem einzelnen Mitspieler und der Tippgemeinschaft und der MAXX und die von ihr beauftragten Personen abzuschließen.

 

MAXX ist zur Vornahme aller rechtsgeschäftlichen, rechtsgeschäftsähnlichen und tatsächlichen Handlungen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck der BGB-Tippgemeinschaft dienen und die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.

 

MAXX ist von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit. MAXX ist auch berechtigt, in eigenem Namen oder für eigene Rechnung für die Tippgemeinschaft zu handeln oder über den in den Teilnahmebedingungen festgelegten Rahmen Gebühren oder Kostenerstattungen zu verlangen und soll auch berechtigt sein, diese Rechte ganz oder teilweise entsprechend dieser Bestimmungen Anderen einzuräumen.

 

Der Spielvertrag entsteht zwischen einer nationalen Lottogesellschaft und der Tippgemeinschaft. Der Spielvermittler (MAXX) wird zum Abschluss des Spielvertrages ausdrücklich bevollmächtigt.

 

3. Anteile und Gebühren

 

Die zu zahlenden Beiträge sind die Beiträge an die Tippgemeinschafts für die Lottoleistung in Höhe von 25,00 Euro (Spieleinsatz, Scheingebühren, Einzelspielreihen, Porto). Der Spieleinsatz pro Lottoreihe und Ziehung beträgt 1,00 Euro. Sowie die jedem Mitspieler einzeln zustehenden Serviceleistungen (Reise- und Shoppingvorteilsservice, Bearbeitungsgebühren). Diese betragen 29,90 Euro. Die Leistungen sind nicht trennbar. Es ist daher monatlich ein Gesamtbetrag in Höhe von 54,90 Euro zu leisten.

 

Der Spieleinsatz für die Teilnahme an den Ausspielungen des Deutschen Lottoblocks wird an den von MAXX zuvor bestimmten Treuhänder überwiesen und von diesem an den jeweiligen Veranstalter weitergeleitet. MAXX kann unter Beachtung der Zumutbarkeit des Mitspielers diesen in ein anderes, gleichartiges Spielsystem zuordnen, sollte dies zwingend erforderlich sein.

 

4. Gespielte Systemreihe/Einzeltipp

 

MAXX entwickelt die Systemreihen/ Zahlenkombinationen, die sie Namens und für Rechnungen der Tippgemeinschaft einsetzt. Der Mitspieler stimmt zu, dass die zufälligen Spielzahlen im EDV-System der MAXX dem Mitspieler zugeordnet werden. Die MAXX versucht sicherzustellen, dass die mitgeteilten Spielreihen gespielt werden. Ein konkreter Rechtsanspruch auf diese spezifischen Spielreihen besteht nicht.

 

Hat der Mitspieler die Möglichkeit in seinem Spielsystem eigene Zahlenreihen für seinen persönlichen Glückstipp abzugeben, so muss die Angabe in Textform unter Angabe der Kundennummer oder im Onlinebereich erfolgen.

 

5. Spieleinsatzzahlungen /Weiterspiel/ Serviceleistungen

 

MAXX belastet die vereinbarten Spieleinsatze sowie die individuelle Serviceleistungen per SEPA-Lastschrift. MAXX darf den Zahlungsverkehr ganz oder teilweise von Dienstleistern betreuen lassen. Die Mitspieler willigen ein, dass MAXX Ihre Adress- und Bankverbindungsdaten an den benannten Dienstleister zum Zwecke der Zahlungsabwicklung, Speicherung der Daten und zur Verarbeitung im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit MAXX übermittelt.

 

Abgerechnete Gewinnanteile werden dem Mitspieler gutgeschrieben und, nach erfolgter Verrechnung mit etwaigen Rückständen, ausbezahlt. Das Guthaben wird auf das Konto überwiesen, das der Mitspieler MAXX für Abbuchungen und Gewinngutschriften mitgeteilt hat.

 

Zahlt der Mitspieler teilweise oder nicht fristgerecht, so spielt MAXX diesem ihm zugeteilte Spielreihen nicht. Die für die Tippgemeinschaft zu spielenden Spielreihen reduzieren sich in diesem Fall. Im Falle einer nachträglichen Zahlung nimmt der Mitspieler automatisch an der nächstmöglichen Ausspielung teil.

 

6. Gewinnabrechnung

 

Der Gesamtgewinn eines Monats wird gemäß ihren Anteilen an den Tippgemeinschaften zu 100% an die Mitspieler verteilt.

 

Sollten Gewinne in Sachpreisen erzielt werden, so wird der durch MAXX im freihändigen Verkauf erlangte Veräußerungserlös der betreffenden Spielgemeinschaft gutgeschrieben. MAXX erstellt für den Mitspieler eine Gewinnabrechnung für den Vormonat. Die Gewinnabrechnung beinhaltet die Gewinnbeträge je Ausspielung der Tippgemeinschaft(en) des Mitspielers und die Höhe seines persönlichen Anteils am Gewinn.

 

7. Dauer des Mitspiels und Widerrufsrecht

 

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate und verlängert sich jeweils um weitere drei Monate, wenn nicht bis zum Ende der Laufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt wird. Die Kündigung muss in Textform (z.B. Brief, Telefax, eMail) erfolgen.

 

Der Mitspieler ist berechtigt, die Teilnahme an der Tippgemeinschaft zu kündigen. Die Kündigung des Vertrages kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende, erstmals nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang der Kündigung bei der MAXX maßgebend. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist fristlos jederzeit möglich. Ein Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, wenn sich die Teilnahmebedingung durch MAXX ändern.

 

Dem Mitspieler steht ein Widerrufsrecht gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen zu.

 

8. Auszahlung der Gewinne

 

Der Mitspieler beauftragt MAXX oder einen von MAXX bestellten Treuhänder für ihn/die Tippgemeinschaft wie folgt tätig zu werden:

a) MAXX oder ein von MAXX bestellter Treuhänder schließt für die Tippgemeinschaft den Spielvertrag mit der/den Lottogesellschaft(en) über deren Annahmestellen ab. Von einer Abgabe kann nur abgesehen werden, wenn Nachteile für die Tippgemeinschaft zu befürchten sind.

b) Der bestellte Treuhänder nimmt die Lottoscheine, die Eigentum der Tippgemeinschaften werden, für diese in Verwahrung. Sie/er ist verpflichtet, die Lottoscheine für die Dauer des § 19 Abs. 1 Nr. 3 GlüStV, längstens für 6 Monate aufzubewahren.

 

Der Mitspieler hat jederzeit ein Einsichtsrecht in die Spielquittungen.

 

Durch die Einreichung des Spielscheines wird der Gesellschaftszweck (Mitspiel) erreicht und die aus den Mitspielern bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgelöst. Sie wandelt sich zur etwaigen Gewinnauszahlung in eine Auseinandersetzungsgesellschaft. Für jeden neuen Spielschein werden in jedem Monat neue Gesellschaften gegründet. Der Auseinandersetzungsanspruch des einzelnen Mitspielers bestimmt sich nach den hier niedergelegten Teilnahmebedingungen und - soweit diese keine Regelungen treffen - nach dem BGB.

 

MAXX oder ein von MAXX bestellter Treuhänder macht die Gewinne für die sich in Auflösung befindliche Tippgemeinschaft des jeweiligen Spielscheins gegenüber der/den Lottogesellschaften geltend. Zu diesem Zweck ist MAXX oder ein von MAXX bestellter Treuhänder berechtigt, der/den Lottogesellschaften die Namen der Mitspieler bekannt zu geben und alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Gewinnansprüche zu treffen. MAXX oder ein von MAXX bestellter Treuhänder nimmt die Gewinne für die betreffende Tippgemeinschaft entgegen.

 

Die Auszahlung der Gewinne oder Ersatzansprüche erfolgt nur direkt durch MAXX oder einem von MAXX bestellten Treuhänder an die Mitspieler. MAXX oder ein von MAXX bestellter Treuhänder ist berechtigt, etwaige noch nicht an MAXX geleistete Anteilspreise für das Mitspiel mit Gewinnen des jeweiligen Mitspielers zu verrechnen.

 

Jeder Mitspieler einer Tippgemeinschaft ist ermächtigt, Gewinne seiner Tippgemeinschaft gegenüber der Lottogesellschaft geltend zu machen und die Auszahlung dieser Gewinne an MAXX oder die Tippgemeinschaft zu verlangen.

 

9. Haftung/Verjährung

 

MAXX haftet für Schäden nur, sofern diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich MAXX zum Verarbeiten (z.B. Einlesen, Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet MAXX nicht, sofern MAXX keine grob fahrlässige Pflichtverletzung ihr oder eines von ihr bestellten Erfüllungsgehilfen zur Last gelegt werden kann. Dies gilt nicht bei Schäden, die durch die Verletzung der Rechtsgüter Leben, Körper und Gesundheit hervorgerufen wurden. MAXX haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt hervorgerufen werden.

 

Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn Sie nicht innerhalb von 13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes (Ziffer 1) gerichtlich geltend gemacht werden.

 

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

10. Widerrufsbelehrung

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der MAXX Einfach Direkt Media GmbH, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

 

maxx Vorteilswelt

Wittestraße 30 K

13509 Berlin

 

Tel.: 0 18 05-00 29 57*

Fax: 0 18 05-00 41 96*

E-Mail: info@maxx-vorteilswelt.de

*14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz; höchstens 42 Cent pro Minute aus den deutschen Mobilnetzen

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

11. Datenschutz

 

Das Mitspiel und Namen, Anschrift und die Beteiligung der Mitspieler unterliegen dem Spielgeheimnis. MAXX sichert allen Mitspielern zu, dass das Spielgeheimnis gewahrt wird. Insbesondere erfolgt die Bekanntgabe von Namen, Anschriften und die Beteiligung der Mitspieler an einer Spielgemeinschaft nur mit deren ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung (§ 4a DSGVO). Der Mitspieler nimmt davon Kenntnis, dass seine Daten über EDV gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden gewährleistet. MAXX speichert Ihre Adressdaten für eigene Werbezwecke. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden von MAXX gewahrt.

 

12. Schlussbestimmungen

 

Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht, so weit kein zwingendes Recht eines anderen Staates berührt ist.

 

Soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, so berührt dies nicht die anderen Bestimmungen.

 

13. Prävention, Spielsucht

 

MAXX verweist, zur Vermeidung und Heilung von Spielsucht, auf die kostenlose Beratung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):

 

www.bzga.de

Tel.: 0800 - 1 37 27 00